BGH Urteil - Ermittlung Bausoll
Bedeutung Nebenleistungen / Besondere Leistungen ATV-VOB/C
Ermittlung Bausoll – Auslegung – Leistungsbeschreibung
Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an und nicht auf die Unterscheidung in den ATV der VOB/C zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen.
BGH, Urteil vom 28.02.2002 – VII ZR 376/00 – BauR 2002, 935 m. Anm. Keldungs, Quack und Asam, BauR 2002, 1247 ff.
Hinweis für die Baupraxis: Achtung bei dem "Begehren von Nachträgen" bzw. nicht mehr Beharren auf bis dato unterschiedlicher Auffassungen.