SVD Schneider Gutachter

Mein Vortrag beim Internationalen
Trockenbau Forum:

Die Schnittstellen im Ausbau zw.
Trockenbau und Haustechnik

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Gestörter Bauablauf:

Eine Veröffentlichung dazu im Verbandsorgan TROCKENBAU (06.2021) des Bundesverbandes.

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Seminar:

Bauvertragsrecht zur aktuellen Situation. Eine Veröffentlichung dazu:.

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Sachverständige / Schwachverständige

Der Unterschied:

Es gibt selbsternannte, in 2-3 Wochen ausgebildete und zertifizierte Sachverständige/Gutachter*innen, die sich engagieren lassen oder engagiert werden, um durch ein Mehr (hinzufügen) oder Weniger (weglassen) im Interesse der Auftraggeber*innen gerügte Mängel oder eine Mängelfreiheit bestätigen, oder auch einfach unqualifiziert sind – das sind „Schwachverständige“.

Früher wurden solche Herrschaften aussortiert. Heute traut sich, aus Angst vor Mitgliederschwund, keine Institution oder Verband mehr, seine zahlenden Mitglieder zu verwarnen oder gar auszuschließen. Wie soll die Allgemeinheit Sachverständigen / Gutachtern vertrauen, wenn sich manche als „Schwachverständige“ benutzen lassen?

Ratschlag:  öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv) Sachverständige beauftragen.

Entsprechende Listen führen die bestellenden Kammern (Handwerkskammer, Industrie- u. Handelskammer, Architektenkammer).

Sachverständigen-Qualifikation:

Öbuv-Sachverständige sind verpflichtet, sich ständig weiterzubilden – sie müssen immer auf aktuellen Wissenstand sein. „Ich bin schon 30 Jahre Meister und weiß, wie es gemacht wird“ ist eine untragbare Aussage.

Ein öbuv-Sachverständiger (Fach-Sachverständiger) muss Engagement, Zeit, viel Zeit für seine „Berufung“ aufbringen. Wenn sich Hilfesuchende nur am Stundenverrechnungssatz orientieren oder sich nicht über seine Qualifikation informieren, müssen sie damit rechnen, einen Schwachverständigen beauftragt zu haben., was oft zu Enttäuschungen führt.

Ist man als öbuv-Fach-Sachverständiger tätig, wird die alltägliche Auseinandersetzung auch mit dem Recht (Baumanagement) immer notwendiger. So gehören nicht nur fundierte Kenntnisse aus dem Bestellungsgebiet (Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten z.B.) zum "Handwerkszeug", sondern auch Kenntnisse in der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Baurecht (BGB mit Schuldrecht, VOB, HOAI etc.) sind mittlerweile unabdingbare Grundlage einer qualifizierten Berufsausübung. Beherrscht man die "Spielregeln" nicht, wird man von der juristischen Fakultät "gefressen", ganz zu schweigen von der inhaltlichen Qualität eines qualifizierten Privat-, Schieds- oder Gerichtsgutachtens.

Ihr Nutzen / mein Tätigkeitsfeld

Die Feststellung und Beurteilung von Sachverhalten sind in einer von zunehmender Komplexität geprägten Welt ohne versierte Sachverständige nicht mehr möglich. Sei es bei Bauschäden, Streitigkeiten im Baugeschehen, Mietstreitigkeiten, fehlerhafter Handwerksarbeit, Vermögensauseinandersetzungen oder einfach, wenn eine gekaufte Sache Mängel aufweist. Hier hilft oft nur noch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten weiter.

Wer heutzutage mit dem Thema Bau zu tun hat, braucht einen kompetenten Berater / Begleiter, der sich mit bautechnischen und baupraktischen Abläufen sowie den besonderen Gesetzen der Branche auskennt. Hierfür biete ich - als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) - eine umfassende baubegleitende Beratung und Betreuung in jeder Phase der Auftragsabwicklung und der Planungsphase meines Bestellungsgebietes an

Mein Dienstleistungsangebot:

Privat- und Schiedsgutachten hauptsächlich Putz (innen + außen), Wärmedämm-Verbundsysteme und Trockenbau sowie Wasserschäden und Schimmelbefall im gesamten Bundesgebiet. Bewertung von Mängelrügen / Minderungsvorschläge systematisiert und nachvollziehbar. Gutachten + Gerichtsgutachten: wie vor, ebenfalls bundesweit, sowie

  • Vorbeugende Beratung (Baumanagement);
  • Hilfe beim Kauf von Bestandsimmobilien;
  • Ausarbeitung von Schriftsätzen "wenn es knifflig wird" bevor Rechtsanwälte und Gerichte eingeschaltet werden müssen;
  • Prüfungs- und Überwachungstätigkeit im vorprozessualen Raum, wie z.B. Beweissicherung von Behinderungen an der Ausführung oder von Mängeln an Vorgewerken sowie Nachtragsmanagement;
  • Teilnahme und Beratung bei Abnahmeverhandlungen und Abnahmen sowie bei Gesprächen mit Juristen;
  • Erstellung von wichtigen Abnahmeformularen und -protokollen;
  • Schlichtung / Mediation (näheres hierzu unter "Aktuelle Infos").

Autorentätigkeit

vob Beck'scher VOB - und Vergaberechts-Kommentar, Teil CBeck'scher VOB - und Vergaberechts-Kommentar, Teil C

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VOB/C Kommentar TrockenbauarbeitenVOB/C Kommentar Trockenbauarbeiten

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